Offiziell
registrierte Arbeitslosigkeit
Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur
für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien (wer gilt als
arbeitslos) bestimmt das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales. Unter registrierter Arbeitslosigkeit wird in
Deutschland allgemein die Zahl der Arbeitslosen verstanden, die bei der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III bzw.
einer Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune
nach dem SGB II
(Sozialgesetzbuch) arbeitslos gemeldet sind.
Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber
mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter
ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und
bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Mit Verweis auf die
Verfügbarkeit zählt nach § 16 Absatz 2 SGB III nicht als arbeitslos, wer an
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt (z.B.
Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten). Ebenfalls nicht
berücksichtigt werden Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind.
Nicht in der
Arbeitslosen-Statistik enthaltene Unterbeschäftigung
Die offizielle Zahl der Arbeitslosen erfasst die Unterbeschäftigung nicht vollständig. Die Höhe der Untererfassung schwankt je nach Definition der Unterbeschäftigung.
Das IAB beziffert die Differenz zwischen Unterbeschäftigung und offiziell
registrierter Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 auf 1,2 Millionen Menschen bei
einer registrierten Arbeitslosigkeit von rund 3,3 Millionen Menschen. Die
Untererfassung setzt sich zusammen aus rund 700.000 Personen in der Stillen Reserve in Maßnahmen und rund
500.000 in der Stillen Reserve im engeren Sinne.- Versteckte
Arbeitslosigkeit (Stille Reserve in Maßnahmen): Sie bezieht sich auf
alle erwerbsfähigen Menschen ohne Anstellung, die statistisch nicht
erscheinen. Hierzu zählen in Deutschland beispielsweise Arbeitslose, die
an Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben teilnehmen, eine Arbeitsgelegenheit
mit Mehraufwandsentschädigung haben oder unter die 58er-Regelung
fallen (Arbeitslosengeldbezug ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu
stehen als Vorstufe zur Berentung). Ebenso werden alle Arbeitslosen,
welche durch private Arbeitsvermittler betreut
werden, nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenstatistik geführt.
- Verdeckte
Arbeitslosigkeit: Hierbei handelt es sich um die Situation, wenn
Beschäftigte mehr aus sozialen oder verwaltungsrechtlichen Gründen einen
Arbeitsplatz haben, volkswirtschaftlich oder betriebswirtschaftlich aber
eigentlich als Arbeitskräfte nicht benötigt werden. Diese Formulierung
wurde gegen die einstigen „Ostblockstaaten“
verwendet, weil dort offiziell Vollbeschäftigung herrschte. Es wurde aber
vermutet, dass viele dieser Beschäftigten tatsächlich wenig zu tun hatten.
Heutzutage wird der Begriff u. a. auch auf den Staatssektor
angewandt, in dem durch Sparmaßnahmen freigesetzte Arbeitskräfte aus
arbeitsrechtlichen Gründen nicht entlassen werden können und im Zentralen
Personalüberhangmanagement (auch Stellenpool) „geparkt“ werden.
- Stille
Reserve: Die Stille Reserve umfasst die
Personen, die zwar bereit sind, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, aber nicht
offiziell als arbeitslos gemeldet sind, etwa weil kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem SGB
II besteht und weil Arbeitslose sich entmutigt aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen
haben oder nur bestimmte Arbeitsplätze suchen und daher nicht den
Verfügbarkeitskriterien genügen.
Da die korrekte Definition von Arbeitslosigkeit umstritten ist und sich nicht eindeutig festlegen lässt, ist insbesondere im SGB II verstärkt die Betrachtung der Zahl der Leistungsempfänger statt der Arbeitslosen ins Blickfeld gerückt. Dabei werden alle Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II betrachtet, unabhängig davon, ob diese arbeitslos, in einer Maßnahme oder aus anderen Gründen nicht arbeitsuchend sind.
Registrierte
Arbeitslose, die nicht arbeitssuchend sind
Die Meldung bei der Arbeitsagentur als Arbeitsloser ist Voraussetzung für
den Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach dem
Dritten Sozialgesetzbuch. Daher melden sich auch Personen
arbeitslos (und tauchen somit in der Arbeitslosenstatistik auf), die die
Grundvoraussetzung aktiv Arbeit zu suchen nicht erfüllen. Sie tun dies aus
freier Entscheidung heraus oder weil keine anderen Möglichkeiten der sozialen
Sicherung bestehen. Letzteres trifft auf zahlreiche Betroffene zu und kann zum
Beispiel bei älteren Arbeitslosen der Fall sein, deren Rentenbeantragung
läuft, bei Personen, die gesundheitlich in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig sind, bei denen aber noch ein Befund aussteht oder bei Personen, wo die
Bewilligung anderer Leistungen (etwa Leistungen zur medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation) gerade in
Bearbeitung ist bzw. vorläufig zurückgewiesen wurde.In der Regel fordert die Arbeitsagentur vom Leistungsempfänger Bewerbungs- und Vorstellungs-Nachweise. Das Nicht-Nachweisen der aktiven Arbeitssuche kann zur Sperrung des Arbeitslosengeldes führen. Auch diese Fälle fallen dann aus der Arbeitslosenstatistik.
Die Erwerbslosenquote ist von den jeweiligen nach nationalen Kriterien festgelegten Zahlen abzugrenzen. Die Erwerbslosenquote wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt nach den international vergleichbaren Kriterien der ILO ermittelt und monatlich im Rahmen der „ILO-Arbeitsmarktstatistik“ veröffentlicht. Prinzipiell erfolgt die Berechnung wie bei der Arbeitslosenquote: Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (bestehend aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.
Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes kennt die Unterschiede zwischen registrierten und nicht registrierten Arbeitslosen nicht. Im Gegensatz zu den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werden hier auch nicht gemeldete Arbeitssuchende erfasst. Als erwerbslos im Sinne der ILO-Statistik gilt, wer weniger als eine Stunde pro Woche arbeitet, aber mehr arbeiten will. Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die stille Reserve automatisch erfasst, hingegen fallen geringfügig Beschäftigte heraus. Ebenso Arbeitslose, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen).
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